Neu gewälter Ortsseniorenrat bei der Bürgerversammlung am 19. September 2022.
- Ortsseniorenrat in Kursivschrift fett- beratende Mitglieder Normalschrift
von links Rüdiger Frey (Vorsitzender), Ulrich Schmitz, Dorothea Seifert, Ingrid Teufel, Katarina Kalweit, Ingrid Herrmann, Ulrich Juskoviak, Sigrid Gering, Günther Krüger, Annegret Kuttruf, Klaus Werner, Rolf Jürgern Hägebarth, Reinhard Knüderler, Ingeborg Behringer, Johann Raß, Hans Uwe Rahr.
(Foto Ursula Reitz)

Neu gewälter Ortsseniorenrat bei der Bürgerversammlung am 19. September 2022.
Ortsseniorenrat in Kursivschrift fettberatende Mitglieder Normalschrift
von links Rüdiger Frey (Vorsitzender),
Ulrich Schmitz, Dorothea Seifert, Ingrid Teufel, Katarina Kalweit, Ingrid Herrmann, Ulrich Juskoviak, Sigrid Gering, Günther Krüger, Annegret Kuttruf, Klaus Werner, Rolf Jürgern Hägebarth, Reinhard Knüderler, Ingeborg Behringer, Johann Raß, Hans Uwe Rahr.
(Foto Ursula Reitz)

Die Gründung des Ortsseniorenrates reicht in das Jahr 2010 zurück. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Weissach im Tal und Auenwald erarbeiteten ein Statut, das gleichlautend von den Gemeinderäten beider Gemeinden verabschiedet worden ist. Die Gemeinden Weissach im Tal und Auenwald unterstützen ihre Ortsseniorenräte und befürworten eine enge Zusammenarbeit

Der Verlust des Krankenhauses in Backnang, der zukünftig Krankenbesuche verkehrstechnisch komplizierter macht, bot die Gelegenheit, dieses Thema mit der Gründung eines Ortsseniorenrates zu verknüpfen. Die Forderung an den Landkreis, aus Weissach im Tal und den umliegenden Gemeinden in angemessener Zeit, zu erträglichen Kosten und mit tolerierbarem Aufwand das Klinikum in Winnenden zu erreichen, wurde in der Presse deutlich formuliert. Sie führte am 19. März 2012 zu einer Podiumsdiskussion mit einem Verkehrssachverständigen des Landratsamtes und Kreisräten unter Leitung eines Redakteurs der Backnanger Kreiszeitung. Bei der gut besuchten Veranstaltung hatten Bürger Gelegenheit, zur Neugestaltung des ÖPNV Fragen zu stellen. Im anschließenden zweiten Teil der Veranstaltung wurde der Ortsseniorenrat gewählt, dessen Mitglieder – satzungsgemäß sieben Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben – ihre Kandidatur in vorhergehenden Sitzungen bekundet hatten.

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Gemeinde Weissach im Tal
Kreisseniorenrat

Diskussionspapier in Sachen Pflegeheim Unterweissach
Reaktionen auf unsere Stellungnahme (April 2023)

Diskussionspapier in Sachen Pflegeheim Unterweissach

Ein Pflegeheim im Ort ist der Kern für die Versorgung von Seniorinnen und Senioren der Gemeinde.

  1. Deshalb bekennt sich der Ortsseniorenrat (im folgenden OSR) Weissach im Tal grundsätzlich zum Standort Unterweissach.
  2. Der OSR Weissach im Tal bekennt sich des Weiteren zur Erhaltung des bisherigen Standorts in den Brüdenwiesen 7 + 9.
  3. Der OSR fordert alle Beteiligten auf, am Standort Unterweissach, Brüdenwiesen 7 + 9 festzuhalten und alle Maßnahmen des Erhalts, des Umbaus bis Erweiterungsbau sehr ernsthaft zu verfolgen. Im Zusammenhang mit einem möglichen Erweiterungsbau sind die Belange der Ökologie und des Hochwasserschutzes unabdingbar.
  4. Das Pflegeheim ist nach allem was bekannt ist voll funktionsfähig und in einem guten Zustand. Es wurde zwischen 2000 und 2002 in Betrieb genommen. Die Gebäude bilden die Basis für Synergieeffekte von An- und Erweiterungsbauten.
  5. Um das jetzige Pflegeheim aufgrund der Heimbauverordnung nicht Ende Juni 2026 schließen zu müssen bringt der OSR Weissach im Tal folgenden Lösungsvorschlag mit ein:
  • Die wesentlich von der Erhaltung oder Schließung des Pflegeheims Betroffenen werden gebeten und aufgefordert mittels eines entscheidungswilligen und lösungsorientierten Runden Tisches Lösungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen.
  • Im Rahmen von Lösungskonzepten könnte auch die Bildung einer Genossenschaft erwogen werden. Die Genossenschaft könnte u.a. als Finanzierungseinrichtung Kapital einsammeln, Wohnungen von verkaufswilligen Eigentümern erwerben oder als Sacheinlage übernehmen und mögliche Renovierungen finanzieren.
  • Als Beteiligte am Runden Tisch werden gesehen und vorgeschlagen:

Vertreter „Wohnungseigentümer Brüdenwiesen 7 + 9“

Gemeinde Weissach im Tal, Alexander Stift, Landkreis Rems-Murr

Das Diskussionspapier wurde dem Ortsseniorenrat zur Abstimmung vorgelegt und einstimmig angenommen.

Reaktionen auf unsere Stellungnahme

Die Stellungnahme haben wir dem Landrat Herrn Dr. Sigel, dem Alexanderstift, Herrn Bürgermeister Bogner und Vertretern der Eigentümer zugesandt. Antwort haben wir erhalten von Vertretern der Eigentümer und vom Landrat. BM Bogner hat sich in der BKZ dazu geäußert (siehe BKZ vom 5.4.2023: Ortsseniorenrat: Lösung fürs Pflegeheim?)

Von den Vertretern der Eigentümer wurde die Stellungnahem befürwortet. Die Antwort des Landrats erhielten wir als Mail und in Form eines Schreiben des Sozialministerium vom 6.4.2023 (Schreiben von Herrn Dr. Andreas Vogelmann stellvertretender Referatsleiter Pflege im Sozialministerium vom Land Baden-Württemberg).

Im Folgenden geben wir die Antwort von Dr. Sigel im Originaltext weiter.

Mail von Landrat Dr. Sigel:

 Sehr geehrter …….,

Ihre Stellungnahme hat mich erreicht und Sie dürfen sicher sein, dass der Rems-Murr-Kreis und seine Heimaufsicht das Projekt sehr lösungsorientiert begleiten.

Ich erlaube mir daher,  Ihnen die Stellungnahme von Herrn Dr. Vogelmann  aus dem Sozialministeriumzukommen zu lassen (unten eingefügt), der auf eine Eingabe von Herrn Leister für die Interessensgemeinschaft des Heims umfassend auf den Sachverhalt und Lösungsansätze eingegangen ist.

Diese Lösungsansätze begleiten wir als Heimaufsicht auch gerne und in dem von Ihnen intendierten Sinne.

Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Sigel

Stellungnahme Dr. Vogelmann vom Sozialministerium:

Sehr geehrter Herr ….,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 27. März 2023, in der Sie die Anpassung des Pflegeheims in Weissach im Tal an die Vorgaben der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) thematisieren. Gerne gehe ich auf Ihr Anliegen näher ein.

Die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO)  ist bereits am 01. September 2009 in Kraft getreten. Sie regelt die Ausgestaltung der Bau- und Raumkonzepte in stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg. Ziel der LHeimBauVO ist die Umsetzung eines modernen Verständnisses von einer humanen stationären Versorgung und Betreuung, soweit dies die Bau- und Raumkonzepte von stationären Pflegeeinrichtungen betrifft. Gegenüber den bisherigen Regelungen zu den baulichen Standards von stationären Pflegeeinrichtungen soll einerseits eine Anpassung an veränderte Lebensbedingungen und Lebensstile und andererseits eine Konzentration auf die für Lebensqualität in den Einrichtungen wesentlichen Aspekte erfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Achtung der Würde, der Persönlichkeit und der Individualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Gleichzeitig sollen der institutionelle Charakter von stationären Pflegeeinrichtungen so weit wie möglich eingeschränkt und alltagsnahe Lebensumstände so weit wie möglich umgesetzt werden. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen vorrangig als Wohnraum ausgestaltet werden und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern immer auch eine geschützte Privatsphäre bieten.

Die LHeimBauVO räumt den Einrichtungen lange Übergangsfristen mit der Möglichkeit der Verlängerung derselben im Einzelfall ein. Ferner erlaubt die LHeimBauVO Befreiungen von den Vorgaben der LHeimBauVO, wenn eine Anpassung der Pflegeeinrichtungen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Auf dieser Grundlage wurden in Baden-Württemberg von den Heimaufsichtsbehörden für Bestandseinrichtungen bereits Befreiungen im mittleren dreistelligen Bereich erteilt. Das betrifft zum Beispiel Abweichungen bei den Zimmerflächen, Überschreitungen der Wohngruppengröße oder auch die Weiternutzung von Doppelzimmern, sofern diese ausreichend groß sind. Es ist mithin keineswegs so, dass bereits geringfügige Abweichungen von den Vorgaben der LHeimBauVO dem Betrieb von Pflegeheimen entgegenstünden; dies wird durch die Entscheidungspraxis der Behörden – auch der Heimaufsichtsbehörde im Rems-Murr-Kreis – klar widerlegt. Umgekehrt gilt aber auch: Anpassungsmaßnahmen, die technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind, müssen im Sinne des Bewohnerwohls von den Einrichtungen auch erwartet werden.

Konkret ist im Falle des Pflegeheims in Weissach im Tal also maßgeblich, welche Abweichungen von den Vorgaben der LHeimBauVO bestehen und ob bzw. mit welchem wirtschaftlichem Aufwand diese behoben werden können. Soweit Anpassungsmaßnahmen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind – was bspw. bei geringfügigen Abweichungen von den Flächenvorgaben regelmäßig der Fall ist – kann der Träger eine entsprechende Befreiung beantragen. Eine solcher Antrag wurde meines Wissens jedoch bis zum heutigen Tage bei der Heimaufsichtsbehörde nicht gestellt.

Sofern Anpassungsmaßnahmen im Pflegeheim in Weissach im Tal technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind, sind diese vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere bezüglich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ein objektiver Maßstab anzulegen. Es kommt einerseits darauf an, ob die für Anpassungsmaßnahmen notwendigen Investitionen über den sog. Investitionskostensatz (IK-Satz) refinanziert werden können. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn Anpassungsmaßnahmen Kosten verursachen, deren Refinanzierung über den IK-Satz schlechterdings nicht mehr darstellbar wäre. Zum anderen ist maßgeblich, ob die Einrichtung als solche nach Anpassungsmaßnahmen wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann. Dies kann bspw. bei einem erheblichen Platzverlust in Frage stehen. Der Abbau eines Doppelzimmerplatzes per se kann die Annahme der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit jedoch noch nicht rechtfertigen. In Baden-Württemberg werden zahlreiche Pflegeheime in einer Größenordnung betrieben, die dem Pflegeheim in Weissach in Tal nach einem Abbau aller Doppelzimmer entsprächen.  

Nicht berücksichtigt werden kann hingegen, ob der Träger der Einrichtung und der Eigentümer der Einrichtung personenverschieden sind. Und ebenfalls kann nicht berücksichtigt werden, ob das Eigentum einer Pflegeimmobilie in der Hand mehrerer Eigentümer liegt. Wirtschaftlich zumutbare Anpassungsmaßnahmen können weder von den individuellen finanziellen Möglichkeiten bzw. dem Alter der einzelnen Eigentümer abhängig gemacht werden noch von der Fähigkeit der Eigentümer, sich hierüber zu einigen. Die Entscheidung der Eigentümer, eine Pflegeimmobilie in einer aus vielen Einzelpersonen bestehenden Eigentümergemeinschaft zu halten, kann m.a.W. nicht davon befreien, dass wirtschaftlich zumutbare Anpassungsmaßnahmen nach den Vorgaben der LHeimBauVO vorgenommen werden. Das gilt im Übrigen völlig losgelöst von den Vorgaben der LHeimBauVO für alle notwendigen Investitionen, die für den Betrieb eines Pflegeheims in der Immobilie erforderlich werden.

Die Heimaufsichtsbehörde hat nach unserem Wissen die Trägerin des Pflegeheims mehrfach und umfassend hinsichtlich der notwendigen Anpassungsmaßnahmen beraten. Es ist letztlich an der Trägerin, eine Befreiung für technisch nicht mögliche oder wirtschaftlich unzumutbare Anpassungsmaßnahmen bei der Heimaufsichtsbehörde zu stellen und die hierfür notwendigen Nachweise zu erbringen. In diesem Prozess kann dann auch die Frage geklärt werden, welche Kosten wirtschaftlich zumutbare Anpassungsmaßnahmen letztlich nach sich ziehen. Teilweise in den Medien kolportierte Kosten von 50.000 bis 100.000 Euro pro Eigentümer scheinen mir doch deutlich überschätzt bzw. auf der Annahme einer umfassenden Anpassung der Einrichtung an die LHeimBauVO aufzusetzen.

Nach unserer Erfahrung finden sich stets gangbare Lösungen, sofern seitens des Trägers bzw. der Eigentümer die Bereitschaft besteht, wirtschaftlich zumutbare Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Die teilweise in den Medien. Ob und wie die Trägerin dann die Eigentümer der Immobilie von technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Anpassungsmaßnahmen überzeugen kann, liegt nicht in den Händen der Heimaufsichtsbehörde. Eine generelle Verweigerungshaltung seitens der Eigentümer kann jedoch eine umfassende und dauerhafte Befreiung – also auch von solchen Anpassungsmaßnahmen, die technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind – nicht begründen. In dieser Hinsicht können auch wir nur an die Eigentümer appellieren, sich zumutbaren Anpassungsmaßnahmen nicht zu verschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Vogelmann

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Baden-Württemberg

Referat 33 (Pflege)

Telefon (0711) 123-3802

andreas.vogelmann@sm.bwl.de

www.sozialministerium-bw.de

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie unter

www.sozialministerium-bw.de/datenschutz

Der Ortsseniorenrat hat folgenden Antrag an die Gemeinde Weissach im Tal gestellt:
(September 2022)

Es ist eingetreten, wovor der Ortsseniorenrat Weissach im Tal schon vor Eintritt in die Planungsphase des Romboldareals eindringlich und schriftlich gewarnt hat: die Verkehrssituation in der Welzheimer Straße ab der Einmündung Lommatzscher bis zur Abzweigung nach Cottenweiler hat sich für Fußgänger und Radfahrer dermaßen verschlechtert, dass ein Unfall mit Personenschaden nur noch eine Frage der Zeit ist.

Nach unserer Satzung sind wir verpflichtet, auf nicht hinnehmbare Zustände hinzuweisen und an deren Beseitigung mitzuwirken. Fußgänger und Radfahrer erfasst im genannten Bereich ein mulmiges und unsicheres Gefühl. Zahlreiche Beobachtungen, Gespräche und Berichte über unfallträchtige Situationen veranlassen uns, sich einzumischen und folgende Forderungen aufzustellen:

  • Schaffung einer Fußgängerquerung in Höhe Rossmann und Tälesapotheke schnellstmöglich
  • Radstreifen beidseitig oder ausgewiesene alternative Verkehrsführung für Radfahrer
  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis zur Abzweigung nach Cottenweiler an der Seemühle mit Einrichtung einer Kontrollfunktion ähnlich Ortseingang Unterbrüden
  • Überprüfung der Grünphase der Fußgängerampel am Abzweig Jägerhalde. Für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Kindern und Älteren ist es oft nicht möglich, innerhalb der Grünphase eine Überquerung zu schaffen.

Für den Ortsseniorenrat
Klaus Werner
Weissach im Tal, 26.02.2020

Besprechung einmal wieder in zwangloser Atmosphäre

Lange hat der Ortsseniorenrat auf diesen Zeitpunkt warten müssen. Donnerstag, 24. April 2022, war es soweit. Der OSR konnte sich pandemiebedingt nach langer Zeit der Einschränkungen in der Brauhausgaststätte in angenehmer Umgebung treffen, Rückschau halten und für die Zukunft planen.

Verabschiedung von Ursula Reitz

Auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung von Ursula Reitz. Sie war seit Gründung des OSRs eine geschätzte Mitarbeiterin, der Klaus Werner den Dank aller für ihr Engagement aussprach. „Wir haben Dich als eine Motivations- und Impulsgeberin erlebt, die ihre in die Zukunft gerichteten Anliegen vorzubringen wusste“, so Klaus Werner. Ein Blumengutschein für einen bunten Frühlingsstrauß soll ihre Erinnerung an die Zeit im OSR begleiten.

Klaus Werner blickte auf bereits Geleistetes für unsere älteren Mitbürger trotz Pandemie zurück. Der Bürgerbus wurde trotz Einschränkungen von vielen Personen weiterhin genutzt und war wichtige Verkehrshilfe in schwieriger Lage. An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an alle Fahrer, die den Bürgerbus ermöglichen. Die Gymnastik im Freien bei frischer Luft – 5 Esslinger – wurde so oft wie möglich fortgeführt und half, den Frust dank mancher Einschränkung zu besiegen.

Viele Ideen konnten noch nicht verwirklicht werden. Die Barrierefreiheit an den Bushaltestellen wird im Zuge einer Ortskernsanierung umgesetzt. Es sollten zusätzlich Bänke aufgestellt werden, die zu Ruhepausen und zu Gesprächen mit dem Nachbarn einladen. Geeignete Plätze für weitere Bänke müssen noch gefunden werden.

Nach Erfahrung des OSRs könnte die Ortsbücherei der Gemeinde von Senioren stärker genutzt werden. Diesbezüglich ist eine Kontaktaufnahme zur Leitung der Bücherei und zu den Nutzern notwendig. Ein Gedankenaustausch aller Interessierten kann helfen, Lektürewünsche zu ermitteln. Über gemeinsame Lektüreerfahrung können neue Kontakte geschlossen werden.

Der OSR freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit unserem neuen Bürgermeister, Herrn Bogner, den der OSR in der Bewerberphase zu einem Gedankenaustausch eingeladen hatte. Herr Bogner stellte sich vor, beschrieb seinen bisherigen beruflichen Werdegang und gab Einblick in seine Vorstellung von Personalführung. Dabei zeigte er sich offen und interessiert für Seniorenbelange, deren Wahrnehmung er besonders in der Zukunft für wichtig erachte.

Der OSR braucht einen Tagungsraum mit eigenem Schrank, in dem er Unterlagen sicher verwahren kann. Mit diesem Anliegen wird er recht bald an Herrn Bogner herantreten und hofft auf baldige Erfüllung dieses Wunsches. Die Gastfreundschaft der Braugaststätte kann der OSR nicht für jede Sitzung nutzen. Er würde sie aber gerne für Treffen mit Senioren in der Gemeinde in Anspruch nehmen, bei denen man sich zwanglos über Probleme und Wünsche unserer älteren Mitbürger unterhalten könnte. Vielleicht tragen solche Begegnungen zu neuen Freundschaften im Alter bei.

Günther Krüger, Klaus Werner, Uwe Rahr.

Sitzung des OSRs vom 21. Februar 2020.

Zum Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2020 und den Reaktionen der Fraktionen im Gemeinderat nimmt der Ortsseniorenrat wie folgt Stellung, soweit Seniorenbelange berührt sind:

In seiner Haushaltsrede vom Dezember 2019 beschreibt Bürgermeister Schölzel ausführlich die finanzielle Zwangslage, in der sich die Gemeinde seit vielen Jahren befindet. Um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, sieht sie sich genötigt, durch Grundstücksverkäufe die Haushaltslücken zu schließen. Von diesem Jahr an soll die Gemeinde zu einem „veritablen Gewerbestandort“ ausgebaut werden, denn mit dem bisherigen Gewerbesteueraufkommen von gerade einmal 1,4 Mio.€ sei unsere Infrastruktur „so nicht aufrechtzuerhalten“. Er nennt die neuen Erschließungsgebiete Wanne, Stockwiesen und Hart. In einem Zeitraum von 5 – 6 Jahren sollen in der Gemeinde 25 Mio. € investiert werden, die sich auf zahlreiche Infrastrukturbereiche beziehen. Industrieansiedlungen sollen von außen hereinkommen, ortsansässige Betriebe erhalten die Möglichkeit zur Ausweitung. Er konstatiert: „Wie wir alle wissen, ist Boden endlich“.

Lediglich eine Gemeinderatsfraktion äußert sich zu diesen Plänen kritisch und verweist auf den enormen Landschaftsverbrauch, der in der Bevölkerung teilweise für Unmut sorgt. Die möglicherweise höheren Gewerbesteuereinnahmen liegen in der Zukunft, in der Gegenwart muss man finanzielle Vorleistungen erbringen. Zu diesen verleitet die augenblickliche Null-Zinslage, die, wenn schon vorhanden, klug genutzt werden muss. Ob in der Vergangenheit immer klug gehandelt worden ist, kann man anzweifeln. In den letzten Jahren sind aus dem Ortskern zahlreiche Geschäfte abgewandert – ein Lebensmittelmarkt, ein Gemüsegeschäft, ein Getränkehändler, eine Bäckerei, zwei Metzgereien, ein Bekleidungsgeschäft, zwei Apotheken, zwei Arztpraxen, eine Bank, ein Schreibwarengeschäft. Zum Teil haben sie sich im Romboldareal und auf der anderen Seite der Welzheimer Straße neu niedergelassen oder haben auch in großem Stil am Ortsrand gesiedelt. Für die Bewohner im Norden oder Osten Weissachs sind die Einkaufswege länger und fußläufig schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich geworden. Die Verkehrslage hat sich verschärft. Der Berufsverkehr macht es Radfahrern wie auch Fußgängern sehr schwer, ohne Gefahr für Gesundheit und körperliche Unversehrtheit den schmalen Gehsteig der Welzheimer Straße zu benutzen oder gar zu überqueren. Das Romboldareal ist noch nicht fertiggestellt, da wird bereits die Fortsetzung „Fuchsklinge“ erschlossen. Ein Verkehrskonzept fehlt bis heute. Dabei leuchtet es doch eigentlich ein, dass man für einen neuen Ortsteil für 500 Einwohner zuerst die Verkehrserschließung vornehmen muss und erst dann mit der Flächenerschließung und Bebauung beginnt, nicht umgekehrt!

Wir müssen uns wohl mit den Verhältnissen abfinden. Dann aber muss der motorisierte Verkehr, in erster Linie der Autoverkehr, auf seine bisherige Bevorzugung verzichten. Der Ortsseniorenrat schlägt vor, die Welzheimer Straße und den Ortskern zu einer 30 – er Zone zu machen. Am Ortsschild, von Cottenweiler kommend, vor dem Edeka-Markt eine „Intelligente Ampel“ mit nachfolgender Radarkontrolle nach dem Vorbild in Unterbrüden zu installieren. Die Radarkontrolle muss von weitem her sichtbar sein. Weiterhin sollte auf beiden Seiten der Straße Radwege bis zur Lomatzscher Straße durch gestrichelte Markierungen eingerichtet werden. Beim jetzigen Fußgängerüberweg muss die Grünphase verlängert werden, da Behinderte in der kurzen Zeit die Straße häufig nicht passieren können. In Höhe Rossmann/Tälesapotheke benötigt man einen weiteren Übergang über die Straße.

Weissach verfügt über zwei Senioren- und Pflegeeinrichtungen. In der Haushaltsrede des Bürgermeisters wird eine mögliche Planung andersartiger Senioreneinrichtungen angesprochen, z.B. die Planung eines Mehrgenerationenhauses. Denkbar ist auch folgendes Modell: In Weissach leben Ehepaare oder auch verwitwete Personen in Einfamilienhäusern mit Garten, den zu bewirtschaften für die Betroffenen schwierig wird. Die Bereitschaft, in eine ähnlich komfortable kleinere altersgerechte Wohnung mit medizinischen und andersartigen Versorgungsmöglichkeiten umzuziehen, wäre bei manchen Senioren vorhanden, die Finanzierungsmöglichkeit über die alte Immobilie gegeben. Diese stünde einer jungen Familie mit Kindern zur Verfügung. Auf diese Art würde neuer Wohnraum entstehen, der die Allgemeinheit nicht belastet, sondern im Gegenteil Wohnraum für Familien schafft.

In diesem Zusammenhang soll an den Wert kommunaler Immobilien erinnert werden. Wenn seitens des Bürgermeisters und aller Fraktionen im Gemeinderat bezahlbarer Wohnraum eingefordert wird, dann hat die Gemeinde Möglichkeiten, diesen in Grenzen auch zu schaffen. Gebäude, die hierfür geeignet sind, müssten renoviert oder umgebaut werden. Weissach ist im Besitz solcher Gebäude, wie aus der Haushaltsrede hervorgeht. Am Beispiel „Schulhaus Oberweissach“ kommt ein weiterer Aspekt hinzu, der auch von zwei Fraktionen angesprochen worden ist. Der Respekt vor der Leistung vorhergehender Generationen gebietet es, das Schulhaus nicht in Privatbesitz übergehen zu lassen, sondern die Verbundenheit mit Vorfahren hiesiger Familien auf diese Art zu pflegen. Es kommt auch eine Form von Geschichtsbewusstsein und Heimatgefühl zum Ausdruck, da sich viele Erinnerungen in den Familien mit dem Haus verknüpfen. Eine Verwendung als Unterkunft für bedürftige Familien bietet sich in idealer Form an. Kindergarten und Schulen sind zu Fuß erreichbar. Man könnte auch an eine weitere kulturelle Einrichtung für die Bürger der Region denken, die eine Ergänzung zu den bereits bestehenden darstellt, etwa die Einrichtung von Übungsräume der Musikschule.

Das Erinnern an die Vorfahren kann sich darin äußern, ein altes Schulhaus einer würdigen Verwendung zuzuführen. Der OSR möchte außerdem daran erinnern, dass die lebende Generation eine Verantwortung für die nachfolgende hat. Dies empfinden in gleicher Weise alle Verantwortlichen in der Gemeinde. Dennoch zurück zum Problem, die kostspielige Infrastruktur der Gemeinde aufrechtzuerhalten und zu modernisieren: Bürgermeister Schölzel setzt darauf, durch Ausweisung von Baugebieten den Gewerbestandort zu stärken. Zukünftige Steuereinnahmen aus dem neu angesiedelten Gewerbe tragen die Schulden von heute ab. Die umfangreichere kostspielige Infrastruktur muss dann wieder angepasst werden. So bedingen sich zwei wirtschaftliche Seiten gegenseitig, die zum bisher akzeptierten Wirtschaftsdenken der westlichen Welt gehören und das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fördern. Weissach stellt keine Ausnahme dar.

In den letzten 20 Jahren hat das BIP in Deutschland jährlich um etwa 3% zugenommen, weltweit um ca. 4%. Dies hat zur Folge, dass sich in Deutschland nach etwa 25 Jahren das BIP verdoppelt; nach 50 Jahren hat es sich vervierfacht.  Weltweit träte eine Verdoppelung bereits nach 18 Jahren ein. – Internet, statistisches Bundesamt, Stichwort BIP -. An dieser Stelle kann man die Bemerkung von Bürgermeister Schölzel abgewandelt wiederholen: „Wie wir alle wissen, sind die Ressourcen des Erdballs endlich“. Die Ehrlichkeit gebietet, gleichzeitig anzumerken, dass niemand ein Rezept weiß, wie man aus der Wachstumsspirale herauskommen kann, ohne große soziale Verwerfungen zu produzieren. Es gibt namhafte Ökonomen und Soziologen, die sich mit dieser sehr komplexen Problematik befassen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. An Einschränkungen wird man nicht vorbeikommen, aber an Lebensqualität würden alle Bevölkerungsteile erheblich gewinnen.

Uwe Rahr Ortsseniorenrat Weissach im Tal unter Mitwirkung von Klaus Werner und Rüdiger Frey