Ortsseniorenrat Sitzung der Arbeitsgruppe „Verkehr“ am Donnerstag, 10 11 2022
Der Ortsseniorenrat beschäftigte sich mit dem Mobilitätskonzept, das am 13.10.2022 im Gemeinderat erneut von der Bernhard-Gruppe vorgestellt worden ist. Das Realisierungskonzept der Arbeitsgruppe gliedert sich in drei Stufen, von denen die erste Stufe Sofortmaßnahmen vorsieht. Aus diesem umfangreichen Werk hat sich der OSR lediglich den Umbau eines Teils der Welzheimer Straße samt Zugangsstraßen vorgenommen und diskutiert. Die Mobilitätsfrage in Weissach ist schon häufig erörtert worden und endete immer in Ratlosigkeit. Sie bleibt ein unlösbares Problem, wenn man nicht bereit ist, an der Automobilität Abstriche zu machen. Der Vortragende hat diesen Versuch unternommen, indem er z. Bsp. eine Tempobeschränkung auf 30 km/h vorschlug.
Die Bevölkerung muss ein Mobilitätskonzept als einen Plan zur gleichberechtigten Teilnahme aller am Verkehr verstehen. Dies bedeutet, dass die Interessen von motorisierten Teilnehmern, Radfahrern und Fußgängern gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Kinder auf ihrem Schulweg, Jugendliche mit dem Fahrrad und Senioren mit dem Einkaufswagen müssen eine Chance haben, am Verkehr gleichberechtigt teilnehmen zu können. Verkehrsregeln müssen so gestaltet sein, dass auch Kinder und Jugendliche sich daranhalten können, und auch Senioren wegen körperlicher Einschränkungen damit zurechtkommen. Wenn wir Autoverkehr reduzieren und die Bevölkerung dazu ermuntern wollen, ihre Besorgungen fußläufig oder mit dem Fahrrad zu erledigen, muss sich einiges ändern.
Der Ortsseniorenrat greift Vorschläge der Arbeitsgruppe auf und begründet sie wie folgt:
Im Bereich „Gesundheitshaus“ (ehemals Maler Schäfer), Firma Malu muss vom Georg-Elser-Weg (Schulweg) zur Welzheimer Straße über die Weissach ein Brückenübergang geschaffen werden, damit Fußgänger und Radfahrer gefahrlos zum Einkaufsbereich – Apotheke, Rossmann, Volksbank, Edeka – gelangen können. Eine sichere Überquerungsmöglichkeit über die Welzheimer Straße in diesem Bereich ist zwingend notwendig.
Dazu muss die Welzheimer Straße von der Ampel Stuttgarter Straße, Lommatzscher Straße bis zum Ortsausgang mit Abzweigung nach Cottenweiler 30er Zone werden. Die unübersichtliche Einmündung der Jägerhalde in die Welzheimer Straße kurz nach der Fußgängerampel ist äußerst unfallträchtig. Die Unfallgefahr wird noch dadurch erhöht, dass die Ampel gar nicht durchgängig in Betrieb ist. In den Abend- bis Morgenstunden ist sie abgeschaltet. Autofahrer, wie auch Fußgänger und Radfahrer, die von der Jägerhalde kommen, sind dann nochmals in erhöhtem Maß gefährdet.
Die Stuttgarter Straße vom Kreisverkehr am Ortseingang bis zum Lindenplatz muss ebenfalls 30er Zone werden, da die Anwohner, Fußgänger und Radfahrer durch den motorisierten Verkehr übermäßig durch Lärm und Abgase belastet und gefährdet sind. Durch Tempo 30 könnte diese Belastung reduziert werden; gleichzeitig kann man für beide Straßen überlegen, inwieweit ausgewiesene Schutzstreifen für Radfahrer dann noch erforderlich sind, zumal Schutzstreifen oft eine trügerische Sicherheit vermitteln und neue Gefahrensituationen entstehen können. Der OSR empfiehlt dringend Möglichkeiten zu prüfen, insbesondere im Bereich der Welzheimer Strasse, Radfahrwege zu bauen.
Welzheimer und Stuttgarter Straße sind gegenüber ihren angrenzenden Wohngebieten tief gelegen. Der Verkehrslärm verstärkt sich für die Anwohner durch die trichterförmige Bebauung. Die Abgase können nicht abziehen, was sich besonders in der Stuttgarter Straße bemerkbar macht. Man hört Klagen diesbezüglich von Anwohnern in beiden Straßen; die Bewohner in der Fuchsklinge nehmen den durch die Trichterwirkung verstärkten Verkehrslärm als besonders störend wahr.
Die weit verbreitete Meinung, man könne eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bei Kreis- oder Landesstrassen nur in besonderen Fällen durchsetzen, ist nach Ansicht des OSR nicht zutreffend. Vielerorts wird derzeit eine generelle Verringerung der Geschwindigkeit bei allen Durchfahrtsstraßen erörtert und auch genehmigt. Es gibt in Baden-Württemberg zahlreiche Ortschaften, die mit dem Hinweis auf Lärmschutz oder Luftreinhaltung im gesamten Ort eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchgesetzt haben. Der Forderung wird durch sichtbaren oder auch schwer einsehbaren „Starenkasten“ Nachdruck verliehen. Für die Verkehrsteilnehmer ist es eine Frage der Gewöhnung, für die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat eine Frage des guten Willens, sich der Erkenntnis zu stellen, dass wir nur auf diesem Wege versäumte Planungen der Vergangenheit korrigieren können. Im Übrigen zeigen Studien, dass in den Städten der Verkehr bei Tempo 30 km/h zügig ohne Staus fließen kann, was sicher der Umwelt zugutekommt.
Ortsseniorenrat Arbeitsgruppe Verkehr Uwe Rahr