Satzung

Satzung Ortsseniorenrat Weissach im Tal

Präambel:

Die Gemeinden Weissach im Tal und Auenwald gründen jeweils einen Ortsseniorenrat, der die Interessen und Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft im Weissacher Tal vertreten will. Sollten die benachbarten Gemeinden Allmersbach im Tal und Althütte ebenfalls einen Seniorenrat gründen, wird mit ihnen eine enge Kooperation angestrebt.

Inhaltsübersicht:

1. Name und Sitz

2. Aufgabe und Zielsetzung

3. Organe

3.1 Seniorenversammlung

3.2 Ortsseniorenrat (OSR)

4. Finanzen

5. Inkrafttreten

1. Name und Sitz

Der Ortseniorenrat (OSR) der Gemeinde ist eine organisatorisch selbständige Einrichtung. Er arbeitet in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und Organisationen auf dem Gemeindegebiet. Träger des OSRs ist die Gemeinde.

2. Aufgabe und Zielsetzung

2.1 Der OSR ist unabhängig, parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden. Finanzmittel dürfen nur statutsgemäß verwendet werden.

2.2 Der OSR tritt für die Interessen der Senioren der Gemeinde ein und versteht sich als ein Organ zur Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch auf allen Gebieten, die das Leben älterer Menschen in der Gemeinde betreffen.

2.3 Der OSR macht die Öffentlichkeit, die Kommune, kirchliche Stellen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege auf Probleme älterer Menschen aufmerksam und trägt zur Lösung der Probleme bei.

2.4 Der OSR sorgt für eine Beratung älterer Menschen. Zu Planungen in der Gemeinde, die Senioren betreffen, bezieht er Stellung.

2.5 Der OSR greift Anregungen der Agenda-Gruppen der Gemeinde auf und arbeitet eng mit dem Kreisseniorenrat zusammen.

2.6 Der OSR kooperiert mit vergleichbaren Einrichtungen benachbarter Gemeinden.

3. Organe

3.1 Die Seniorenversammlung

3.2 Der Ortsseniorenrat ( OSR )

3.1 Die Seniorenversammlung

3.1.1 Die Seniorenversammlung ist eine Bürgerversammlung älterer Menschen der Gemeinde. Senior im Sinne dieses Statuts ist jeder Bürger nach Vollendung des 60. Lebensjahres.

3.1.2 Die Seniorenversammlung wählt den OSR, der aus höchstens 7 Personen besteht. Die Amtszeit des OSRs beträgt 3 Jahre. Den Vorsitzenden, den Stellvertreter und alle Funktionsträger wählt der OSR selbst.

3.1.3 Die Seniorenversammlung findet jährlich und bei Bedarf statt. Sie wird vom Vorsitzenden des OSRs unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn ein  schriftlicher Antrag von mindestens 20 Senioren vorliegt. Einladung und Tagesordnung erscheinen zweimal mindestens

14 Tage vor dem Versammlungstermin im Gemeindeblatt.

3.1.4 Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin beim Vorsitzenden möglichst schriftlich vorliegen.

3.1.5 Die Seniorenversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Sie ist beschlussfähig bei beliebiger Teilnehmerzahl. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

3.1.6 Änderungen des Statuts und ein Beschluss zur Auflösung des OSRs bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.

3.2 Ortsseniorenrat (OSR)

3.2.1 Der OSR wählt seinen Vorsitzenden und alle weiteren Funktionsträger.

3.2.2 Der OSR wird vom Vorsitzenden mindestens vierteljährlich einberufen und tagt öffentlich. Die Tagesordnung darf auch nichtöffentliche Punkte enthalten. Einladungen mit Tagesordnung sind rechtzeitig im Mitteilungsblatt der Gemeinde bekannt zu geben. Zu den Sitzungen sind Vertreter der Gemeinde eingeladen.

3.2.3 Der OSR ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus dem Organisationsstatut, sowie aus den Beschlüssen der Seniorenversammlung ergeben.

3.2.4 Der OSR kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. Diese haben kein Stimmrecht.

3.2.5 Der OSR kann Aufgaben delegieren und Projektgruppen bilden.

4. Finanzen

4.1 Kosten und Aufwendungen des OSRs werden von der Gemeinde finanziert.

4.2 Die Gemeinde stellt dem OSR jährlich einen Betrag von 1.000,– € zur Verfügung.

5. Inkrafttreten

Das Organisationsstatut tritt am Tag nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat in Kraft.

Anmerkung: Die männliche Anrede wird aus Gründen besserer Lesbarkeit gewählt; gemeint sind männliche wie weibliche Personen.

 

Kontakt Ortsseniorenrat:
Uwe Rahr
71554 Weissach im Tal
Tel: 07191 58355
eMail: info@osr-weissach-im-tal.com

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